Schutzkonzept
In unserem Kindergarten St. Bartholomäus sollen sich alle Kinder heimisch fühlen und habendaher bei uns die Möglichkeit, sich in unserem Haus frei zu bewegen. Wir achten die Rechte aller Kinder in unserer Einrichtung, schützen sie vor jeglicher Art von Grenzverletzungen und bieten ihnen einen sicheren Ort zum Spielen, Lernen und Entwickeln. Mit unserem Schutzkonzept wollen wir mehr Handlungssicherheit für alle Beteiligten und eine Risikominimierung von Nähe und Distanzproblemen schaffen. Es ist unsere Aufgabe, die Kinder vor körperlichen, psychischen, sexualisierten und seelischen Gefahrenlagen zu schützen. Da Schutz auch bedeutet, nicht nach „eigenem Gefühl“ zu handeln wurden in unserem Schutzkonzept Strukturen und Standards niedergeschrieben, die für alle Mitarbeiter gleich gelten. Wir haben die Pflicht und den Schutzauftrag, bei vermuteter Kindeswohlgefährdungen einzuschreiten, Handlungsschritte und Informationen zu dokumentieren, Eltern und Kindern Hilfe anzubieten, Unterstützung durch sogenannte Kinderschutzfachkräfte einzuholen und das Jugendamt zu informieren, wenn die Sorge um das Kindeswohl nicht ausgeräumt werden kann. Ziel dieses Konzeptes ist es, alle MitarbeiterInnen auf gleichen Stand zu bringen und sie zu sensibilisieren. Für neue KollegInnen soll er als Fahrplan dienen.
Rechtliche Grundlagen
Die katholischen Kindertageseinrichtungen der Diözese Würzburg haben zu gewährleisten, dass sie ein sicheren Raum bieten, in dem sich Kinder wohl fühlen und bestmöglichentwickeln können. Darüber hinaus sind wir als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe dazu verpflichtet einen Schutzauftrag zu erfüllen, der die Kinder davor bewahren soll durch Missbrauch elterlicher Rechte oder Vernachlässigung, Schaden zu erleiden (Art. 9a Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), § 8a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)). Die Deutsche Bischofskonferenz hat für alle Einrichtungen in ihrem Geltungsbereich, die für das Wohl undden Schutz von Kindern und Jugendlichen, sowie erwachsenen Schutzbefohlenen Verantwortung und Sorge zu tragen, eine Rahmenordnung zur Prävention gegen sexuelle Gewalt, sowie Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch erlassen. Auf dieser Grundlage, in Anerkennung der Verantwortung und in der Sorge für das Wohl und den Schutz der Würde und Integrität von Minderjährigen sowie erwachsenen Schutzbefohlenen, hat der Bischof von Würzburg - unbeschadet weitergehender staatlicher Regelungen, ergänzend und konkretisierend – eine Präventionsordnung gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Diözese Würzburg erlassen. Diese gesetzlichen und kirchlichen Vorgaben sind Grundlage für das einrichtungsbezogene Schutzkonzept.
In unserem Downloadbereich finden Sie unser komplettes Schutzkonzept sowie unser sexualpädagogisches Konzept zum nachlesen.