Unser Kindergarten hat folgendermaßen geöffnet:
Mo bis Do: 7:30 Uhr - 16.00 Uhr Fr: 7:30 Uhr - 15.30 Uhr
Die Schließtage der Einrichtung werden zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres durch einen Aushang am schwarzen Brett bekannt gegeben.
Die Anzahl der Schließtage ist bewusst festgelegt und wird zudem von unserem Dachverband Caritas empfohlen. Durch die gemeinsame Urlaubszeit des Personals sind die Gruppen während dem Jahr personell optimal besetzt. Die Qualität unserer Arbeit wird somit bestmöglich gewährleistet.
Beiträge - Kinder ab 3 Jahre
Der Kindergartenbeitrag für Ihr Kind richtet sich nach denen von Ihnen gebuchten Betreuungszeiten.
Ab 3 Jahren müssen Sie für Ihr Kind mindestens 20 Stunden pro Woche buchen.
Unter drei Jahren ist eine geringere Stundenbuchung möglich.
Buchungszeiten |
Beitrag |
1 bis 2 Std. | laut BayKiBiG nicht möglich |
2 bis 3 Std. | laut BayKiBiG nicht möglich |
3 bis 4 Std. | 150,00 € |
4 bis 5 Std. | 170,00 € |
5 bis 6 Std. | 190,00 € |
6 bis 7 Std. | 210,00 € |
7 bis 8 Std. | 230,00 € |
8 bis 9 Std. | 250,00 € |
9 bis 10 Std. | 270,00 € |
Um effektiv mit Ihrem Kind arbeiten zu können empfehlen wir Ihnen eine Mindestbuchungszeit von 9.00 Uhr bis 13.30 Uhr.
Aufbuchungen
sind zum 1. September, 1. November, 1. Februar und 1. Mai möglich.
Bitte geben sie bis zum 26. Mai, 5. Oktober, 5. Januar und 5. April ihre Stundenänderungen ab.
Eine Stundenreduzierung ist nur zum 1. September möglich. Auch hier ist der Abgabeschluss 26. Mai.
Stundenänderungen, die nach diesen Tagen eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Alle Kinder, die im Kalenderjahr 3 Jahre alt werden, erhalten ab September des jeweiligen Kalenderjahres einen monatlichen staatlichen Zuschuss von 100 Euro.
Der Differenzbetrag ist von den Eltern zu tragen.
Eine doppelte Rabattierung ist nicht möglich. Dadurch ergibt sich nur in Einzelfällen ein Geschwisterrabatt von 30 %.
Eine Ermäßigung aus sozialen Gründen kann auf Antrag von der Vorstandschaft des Trägervereins gewährt werden.
In Härtefällen übernimmt auf Antrag der/des Personenberechtigten das Jugendamt des Landkreises Schweinfurt die Kosten für den Kindergarten ganz oder teilweise.
Zusätzliche Kosten:
Kleinere Beträge für Theaterbesuche, Ausflüge oder Projekte sind ab September 2018 im Kindergartenbeitrag enthalten.